Informationen über zusätzliche Betreuungsleistungen
Seit 01.01.2015 haben sich im Bereich der zusätzlichen Betreuungsleistungen einige
positive Veränderungen, aufgrund der ersten Pflegestärkungsgesetze, ergeben.
Unsere Betreuungsleistungen stehen nun nicht mehr nur Personen mit erheblich
eingeschränkter Alltagskompetenz zur Verfügung, sondern auch allen Personen
mit einer Pflegestufe ohne eingeschränkte Alltagskompetenz.
Unsere Leistungen werden über einen zusätzlichen Betreuungsbetrag
von ihrer Pflegekasse gemäß §45b SGB XI finanziert.
Gerne berate ich Sie über die Antragsstellung bei ihrer Pflegekasse
und gebe ihnen weitere hilfreiche Informationen.
Leistungen
Unsere Leistungen umfassen ein breites Spektrum,
welches auf die Bedürfnisse und Wünsche der einzelnen Person abgestimmt wird.
z.B. Spaziergänge, Vorlesen, leichtes Gedächtnistraining, Singen und Musizieren,
Spiele, Unterhaltung, kleinere Ausflüge, Gymnastik, hauswirtschaftliche Unterstützung,
Einkäufe, anregende Sinnesübungen, Biographiearbeit, u.v.m.
Besondere Leistungen können jeder Zeit individuell abgesprochen werden.
Dazu gehören beispielsweise:
* Blumenpflege, wenn Sie einige Zeit außer Haus sein müssen
* Organisation und Hilfe bei ihren kleinen Feierlichkeiten
* Unterstützung bei Behördengängen
* auch die familienentlastende Betreuung von ehinderten Menschen
biete ich aufgrund meiner beruflichen Voraussetzungen an